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Über mich

Matthias Walter

Zertifizierter Baumkletterer in der Ortenau

Sie suchen einen erfahrenen und zertifizierten Baumkletterer für professionelle Baumpflege in Oberkirch, Achern, Appenweier und der gesamten Ortenau? Ich biete sichere und fachgerechte Baumarbeiten mit moderner Seilklettertechnik – effizient, präzise und ohne schwere Maschinen.

Matthias Walter von Fällwerk Walter

So funktioniert es

Erfahren Sie hier detailliert, wie der Ablauf einer Baumfällung gestaltet ist und worauf Sie achten sollten.

Ablauf einer Baumfällung

Erster Schritt: Kontaktaufnahme

Vereinbaren Sie ganz unverbindlich einen Besichtigungstermin vor Ort. Als zertifizierter Baumkletterer in der Ortenau schaue ich mir die Gegebenheiten an und unterbreite Ihnen ein individuelles Angebot.

Zweiter Schritt: Planung und Genehmigung

Ich unterstütze Sie umfassend bei der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (falls erforderlich) nach den geltenden Vorschriften.

Abschluss und Nachsorge

Nach der Fällung sorge ich auf Wunsch für eine sorgfältige Entsorgung und die Wiederherstellung der Umgebung.

Vertrauen durch Qualifikation und Erfahrung

Hier erfahren Sie mehr über meine fundierten Zertifizierungen, umfassenden Sicherheitsstandards und anerkannte Branchenqualifikationen, die für höchste Zuverlässigkeit sorgen.

Zertifizierung Seilklettertechnik

Diese Zertifizierung bestätigt fundiertes Fachwissen zu Seilklettertechniken in der Krone, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilung.

Fachkunde für Baumbeurteilung

Gefahren im Baum erkennen, beurteilen und fachgerechte Maßnahmen ableiten.

Zertifizierung Fällwerk Walter

Häufig gestellte Fragen zur Baumfällung

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unsere Baumfällarbeiten, damit Sie gut informiert sind.

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) regelt die zeitlichen Fristen, die deutschlandweit gelten:

Artenschutz: Unabhängig von der Jahreszeit dürfen Bäume nicht gefällt werden, wenn sich darin bewohnte Niststätten (Vögel) oder Quartiere von geschützten Tieren (Fledermäuse) befinden.

Fällverbot: Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen zu fällen oder radikal zurückzuschneiden.

Ausnahmen: Fällungen in privaten Gärten solange die kommunale Baumschutzsatzung und v.a. der Artenschutz beachtet wird, schonende Form- und Pflegeschnitte (z. B. um den Zuwachs des Jahres zu entfernen oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten)

Nützliche Links: Serviceportal Baden-Württemberg – zuständige Stellen der Ortsgemeinden und dem Landratsamt für Sondergenehmigungen

Informationen der unteren Naturschutzbehörde
zur Baum- und Gehölzpflege nach dem Bundes- und
Landesnaturschutzgesetz
– die gesetzliche Grundlage im Ortenaukreis

Welche Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen?

Wir verwenden moderne Ausrüstung und schützen sowohl Menschen als auch Umwelt nach geltendem Recht.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0177-4606570 oder per E-Mail an kontakt@fällwerk-walter.de– wir beraten Sie gern persönlich.

Wie wird der Preis kalkuliert?

Der Preis richtet sich nach Baumgröße, Standort und Aufwand der Arbeiten und wird individuell kalkuliert. Die Entsorgung wird extra berechnet und ebenfalls nach Aufwand kalkuliert. Gerne machen wir ihnen vor Ort ein persönliches und faires Angebot.